Handwerker – Wer bestellt muss auch bezahlen
Dies ist auch heute noch eine gültige Regel. Es kommt häufig vor, dass Mieter Aufträge erteilen und der GWW Rechnung zur Bezahlung vorlegen.
Dies ist auch heute noch eine gültige Regel. Es kommt häufig vor, dass Mieter Aufträge erteilen und der GWW Rechnung zur Bezahlung vorlegen.
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