Die Nutzung des jeweiligen Waschhauses kann nur den Mietern in den direkt zum Waschbezirk gehörenden Häusern gestattet werden (siehe Mietvertrag).

Die Nutzung des jeweiligen Waschhauses kann nur den Mietern in den direkt zum Waschbezirk gehörenden Häusern gestattet werden (siehe Mietvertrag).
Die Öffnungszeiten werden individuell durch die WaschhausbetreuerInnen festgelegt.

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