... kommt bestimmt. Um nicht unvorbereitet vor einem harten Winter zu stehen, sagen wir Ihnen, wie Sie sich als Mieter der GWW richtig für den Winter wappnen.

An den letzten Winter werden wir uns bestimmt noch einige Zeit erinnern: Wochenlang eisige Minustemperaturen und andauernde Schnee- und Eisglätte. Der Winter hatte sich seit längerer Zeit wieder einmal von seiner strengen Seite gezeigt. Was für viele von uns als unvermeidbares Winterwetter wahrgenommen wurde, war doch für einige ein chaotischer Ausnahmezustand.

Der Winter hatte natürlich auch Auswirkungen auf unsere Genossenschaft. Baustellen konnten nicht rechtzeitig abgeschlossen oder begonnen werden. Hier und da gab es eingefrorene Wasserleitungen und diverse Frostschäden im Außenbereich.

In kürzester Zeit war dann auch der für unsere Mitglieder angeschaffte Vorrat an Streumitteln und Schneeschaufeln verteilt und aufgebraucht. Wie in den Medien berichtet, konnte zeitweise kein Streusalz mehr aufgetrieben werden. Selbst die Kommunen klagten über Mangelzustände und konnten nicht mehr alle Straßen in dem erforderlichen Umfang abstreuen. Einige Autobahnen sind sogar wegen des Streusalzmangels zeitweise gesperrt worden.

Obwohl sich die meisten unserer Mitglieder an der Schnee- und Eisbeseitigung beteiligten, mussten wir doch einige auf ihre mietvertragliche Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung hinweisen. Vereinzelt war es sogar erforderlich, ganze Hausgemeinschaften schriftlich aufzufordern der Verpflichtung umgehend nachzukommen. Denn ob milder oder harter Winter, die Schnee- und Eisbeseitigung obliegt allen Mitgliedern in unseren Häusern gleichermaßen. Auch wer wegen hohen Alters, Krankheit oder Behinderung seinen Winterdienst nicht selber ausüben kann, ist von der Verpflichtung nicht ausgenommen, sondern muss notfalls für Vertretung sorgen. In einer funktionierenden Hausgemeinschaft ist es sicher möglich sich hierbei gegenseitig zu unterstützen.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass ein Mieter unter Umständen wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn infolge Vernachlässigung der Streupflicht Personenschäden auftreten.

Er empfiehlt die so genannte Schneekarte, welche wir unseren Hausgemeinschaften zur Verfügung stellen. Eine solche Schneekarte kann zu unseren Geschäftszeiten im Büro abgeholt bzw. von uns übersandt werden. Darüber hinaus stellen wir auch weiterhin Schneeschaufeln und Streusalz unseren Mitgliedern kostenlos als Service zur Verfügung, jedoch - wie wir in diesem Winter merken mussten - nur solange der Vorrat reicht. Bitte sprechen Sie uns also rechtzeitig an.

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